Neogage

Verschmelzung von UpWare Sp. z o.o. und NeoGage Sp. z o.o.

Veröffentlicht

20. Mai 2020

Verschmelzung von UpWare Sp. z o.o. und NeoGage Sp. z o.o.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir informieren Sie, dass das Bezirksgericht für die Hauptstadt Warschau am 13. Mai 2020 die Verschmelzung der UpWare Sp. z o.o. mit Sitz in Warschau (UpWare) und der NeoGage Sp. z o.o. mit Sitz in Rzeszów (NeoGage) in das Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters eingetragen hat.

Die Verschmelzung erfolgte gemäß Artikel 492 § 1 Punkt 1 des polnischen Gesetzbuchs über Handelsgesellschaften vom 15. September 2000 durch Übertragung des gesamten Vermögens der übernommenen Gesellschaft NeoGage auf die übernehmende Gesellschaft UpWare. Dadurch entstand ein einziges Unternehmen: UpWare Sp. z o.o. Die Übernahme der Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft erfolgte im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. UpWare trat damit am 13. Mai 2020 in sämtliche Rechte und Pflichten von NeoGage ein. Für unsere Geschäftspartner bedeutet dies die vollständige organisatorische und rechtliche Kontinuität einschließlich der vollständigen Absicherung aller Verbindlichkeiten von NeoGage.

Seit der Eintragung der Verschmelzung ist UpWare Partei aller vor der Verschmelzung geschlossenen und weiterhin gültigen Verträge von NeoGage. Dieser Übergang aller Rechte und Pflichten erfolgte kraft Gesetzes mit der Registereintragung.

Alle Personen, die bisher an der Entwicklung von NEOGAGE beteiligt waren, sowie die Mitarbeiter des Vertriebs stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Die bisherigen Kontaktdaten von NeoGage einschließlich Telefonnummern und E-Mail-Adressen bleiben gültig und dienen weiterhin der Kommunikation mit UpWare. Auch die bestehenden Bankkonten von NeoGage bleiben gültig.

Mit freundlichen Grüßen

Stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der UpWare Sp. z o.o. – Zbigniew Safuryn

Stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung der UpWare Sp. z o.o. – Grzegorz Kornak